Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für NØMAD MGMT STUDIØ
Jøsephin Oestereich Events
Gustav-Adolf-Straße 116
13086 Berlin
Mobil: +49 178 9353647
E-Mail: Josi@nomadmgmt.studio
Verantwortlich für den Inhalt: Jøsi Oestereich
Stand: 23.08.2025
1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Jøsephin Oestereich Events – nachfolgend „AuftragnehmerIn“ – gegenüber ihren KundInnen – nachfolgend „Auftraggeber“.
1.2.
Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
-
Event- und Projektmanagement,
-
Sparring und Projektentwicklung,
-
Projektsupport und Interimsmanagement,
-
Concierge Services, Organisation und Vermittlung von Leistungen Dritter.
1.3.
Die AuftragnehmerIn erbringt ihre Leistungen sowohl für Unternehmen, Selbstständige und sonstige Gewerbetreibende als auch – soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen – für VerbraucherInnen.
1.4.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Leistungsauftrag gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
1.5.
Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
2.1.
Die Darstellung von Leistungen auf einer Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen oder sonstigen Kommunikationsmedien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2.
Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige individuelle Angebot der AuftragnehmerIn. Das Angebot kann insbesondere Leistungsumfang, Projektziel, Zeitplan, Vergütung, Zahlungsplan und gegebenenfalls Fremdkosten enthalten.
2.3.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den/die Auftraggeber in Textform, insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine andere eindeutig dokumentierte Auftragserteilung zustande.
2.4.
Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, eine Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform. E-Mail genügt.
3. Leistungsumfang
3.1. Event- und Projektmanagement
Die AuftragnehmerIn unterstützt bei der Konzeption, Planung, Organisation, Koordination, Durchführung und Nachbereitung von Projekten und Veranstaltungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Je nach Beauftragung können insbesondere folgende Leistungen umfasst sein:
-
Entwicklung und Strukturierung von Projekt- und Veranstaltungskonzepten,
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Budgetplanung und Kostenkontrolle,
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Zeit- und Ablaufplanung,
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Koordination von Dienstleistern und Gewerken,
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Kommunikation mit Beteiligten,
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Recherche und Auswahl geeigneter Anbieter,
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Location- und Dienstleisterrecherche,
-
Produktions- und Ablaufkoordination,
-
Vor-Ort-Betreuung,
-
Nachbereitung und Dokumentation.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2. Sparring und Projektentwicklung
Die AuftragnehmerIn unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Gründer insbesondere bei:
-
Strukturierung von Projekten und Vorhaben,
-
Entwicklung und Schärfung von Ideen,
-
Priorisierung von Maßnahmen,
-
Entscheidungsfindung,
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Entwicklung von Projekt- und Umsetzungsstrukturen,
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Vorbereitung von nächsten konkreten Schritten,
-
Reflexion und strategischem Sparring.
Sparring-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen stellen grundsätzlich eine fachliche Unterstützung dar. Die unternehmerische Entscheidung und Verantwortung verbleiben beim/bei der Auftraggeber. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die AuftragnehmerIn keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanzierungs- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
3.3. Projektsupport und Interimsmanagement
Im Rahmen von Projektsupport und Interimsmanagement kann die AuftragnehmerIn vorübergehend operative oder koordinierende Aufgaben übernehmen. Hierzu können insbesondere gehören:
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Website- und Digitalprojekte,
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Produktentwicklungen,
-
interne Unternehmensprojekte,
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Prozessoptimierungen,
-
Projektkoordination,
-
operative Umsetzung,
-
Kommunikation mit externen Partnern,
-
Aufbau und Steuerung von Projektstrukturen.
Art und Umfang der übernommenen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung des/der Auftraggeber gegenüber Dritten erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklich erteilten Vollmacht.
3.4. Concierge Services, Organisation und Vermittlung
Die AuftragnehmerIn kann auf Wunsch organisatorische Leistungen übernehmen und geeignete externe Anbieter, Locations, Dienstleister, Kreative oder sonstige Partner recherchieren, auswählen, anfragen, koordinieren oder vermitteln. Hierbei kann die AuftragnehmerIn insbesondere unterstützen bei:
-
Locations,
-
Catering,
-
Technik,
-
Personal,
-
Künstlern und Kreativen,
-
Fotografen und Videografen,
-
Dekoration und Ausstattung,
-
Transport- und Logistikleistungen,
-
sonstigen projektbezogenen Dienstleistungen.
Sofern die AuftragnehmerIn lediglich vermittelt oder organisiert, kommt der Vertrag über die konkrete Drittleistung grundsätzlich unmittelbar zwischen dem/der Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die AuftragnehmerIn wird durch die Vermittlung nicht selbst zur Anbieterin der vermittelten Drittleistung, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Drittanbieter und Fremdleistungen
4.1.
Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen externe Dienstleister, Freelancer, Agenturen und sonstige Dritte einzusetzen.
4.2.
Soweit Drittanbieter im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber beauftragt werden, ist der/die Auftraggeber Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters.
4.3.
Die Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten zusätzlich und unmittelbar zwischen dem/der Auftraggeber und dem Drittanbieter.
4.4.
Die AuftragnehmerIn haftet nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Drittanbieter, soweit sie nicht selbst eine eigene vertragliche Leistungspflicht übernommen hat.
4.5.
Die AuftragnehmerIn wird bei der Auswahl und Koordination von Drittanbietern die im konkreten Auftrag vereinbarten Sorgfaltsanforderungen beachten.
4.6.
Für Drittleistungen können zusätzlich Vermittlungs-, Organisations- oder Managementgebühren anfallen. Diese werden – soweit nicht bereits im Angebot enthalten – vor Beauftragung transparent ausgewiesen.
5. Concierge-Leistungen für Verbraucher
5.1.
Bei Concierge- und Organisationsleistungen für Verbraucher ist zwischen der eigenen Leistung der AuftragnehmerIn und der vermittelten oder beschafften Drittleistung zu unterscheiden.
5.2.
Die AuftragnehmerIn schuldet bei einer reinen Vermittlungsleistung grundsätzlich die vereinbarte Vermittlungs- bzw. Organisationsleistung, nicht die Qualität oder Durchführung der vermittelten Drittleistung.
5.3.
Beauftragt die AuftragnehmerIn einen Drittanbieter ausdrücklich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wird sie hinsichtlich dieser konkreten Leistung Vertragspartnerin des/der Auftraggeber. Dies wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen.
5.4.
Der/die Auftraggeber wird vor einer kostenpflichtigen Beauftragung Dritter grundsätzlich über die voraussichtlichen Kosten informiert, soweit diese zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannt oder zuverlässig schätzbar sind.
5.5.
Unvorhersehbare oder nachträglich entstehende Kosten Dritter werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgelöst, soweit nicht eine abweichende Bevollmächtigung oder Kostenfreigabe vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten des/der Auftraggeber
6.1.
Der/die Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Materialien, Freigaben und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2.
Der/die Auftraggeber benennt auf Wunsch eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
6.3.
Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des/der Auftraggeber entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.4.
Entstehen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.
6.5.
Der/die Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm/ihr bereitgestellte Inhalte, Informationen, Bilder, Texte, Daten, Marken, Zugangsdaten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
7. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
7.1.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind grundsätzlich in Textform zu vereinbaren.
7.2.
Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss beauftragt werden oder aufgrund von Änderungen des Projekts erforderlich werden, werden zusätzlich vergütet.
7.3.
Soweit für Zusatzleistungen kein Preis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem vereinbarten Stunden-, Tages- oder Tagessatz bzw. nach dem für die jeweilige Leistung üblichen Vergütungssatz der AuftragnehmerIn.
7.4.
Die AuftragnehmerIn informiert den/die Auftraggeber nach Möglichkeit vor Durchführung wesentlicher kostenpflichtiger Zusatzleistungen.
8. Termine und Projektverzögerungen
8.1.
Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
8.2.
Die AuftragnehmerIn wird den/die Auftraggeber über absehbare Verzögerungen angemessen informieren.
8.3.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfällen von Drittanbietern, Streiks, technischen Störungen oder Umständen, die die AuftragnehmerIn nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
8.4.
Die gesetzlichen Rechte der Parteien bleiben unberührt.
9. Vergütung
9.1.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
9.2.
Je nach Projekt können Leistungen pauschal, nach Zeitaufwand, nach Tagessatz, auf Stundenbasis oder nach einem individuell vereinbarten Vergütungsmodell abgerechnet werden.
9.3.
Sofern im Angebot nicht anders geregelt, verstehen sich gegenüber Unternehmern sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.4.
Bei Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit gesetzlich erforderlich.
9.5.
Fremdkosten, insbesondere für Locations, Catering, Technik, Personal, Transport, Material, Lizenzen oder Drittanbieter, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Vergütung der AuftragnehmerIn, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
9.6.
Reise-, Übernachtungs-, Transport- und sonstige projektbezogene Nebenkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
10. Zahlungsbedingungen
10.1.
Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Frist, mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zu bezahlen.
10.2.
Für länger laufende Projekte können Abschlags- oder monatliche Teilrechnungen vereinbart werden.
10.3.
Bei Eventprojekten kann die Vergütung in mehreren Zahlungsstufen vereinbart werden. Die jeweiligen Fälligkeiten ergeben sich aus dem Angebot.
10.4.
Die AuftragnehmerIn ist bei Zahlungsverzug nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.
10.5.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
11. Stornierung und Kündigung durch den/die Auftraggeber
11.1.
Die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
11.2.
Eine Stornierung oder Kündigung soll aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
11.3.
Im Falle einer Kündigung oder Stornierung sind bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu vergüten.
11.4.
Bei Projekten, für die im Angebot eine individuelle Stornierungsregelung vereinbart wurde, gilt diese vorrangig, soweit sie rechtlich zulässig ist.
11.5.
Bei Veranstaltungen können insbesondere bereits verbindlich gebuchte Leistungen Dritter, Locations, Catering, Technik, Personal, Künstler, Transport und sonstige projektbezogene Kosten unabhängig von der Vergütung der AuftragnehmerIn entstehen.
11.6.
Dem/der Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist, soweit eine pauschalierte Vergütung oder Stornopauschale vereinbart wurde.
11.7.
Der AuftragnehmerIn bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens bzw. Aufwands vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
12. Stornierung von Eventleistungen
12.1.
Bei einer Absage eines bereits beauftragten Events können – abhängig vom Zeitpunkt der Absage und vom jeweiligen Projektstatus – insbesondere folgende Kosten entstehen:
-
bereits erbrachte Management- und Planungsleistungen,
-
bereits beauftragte und nicht stornierbare Drittleistungen,
-
Locationkosten,
-
Cateringkosten,
-
Personal- und Technikkosten,
-
Künstlerkosten,
-
Produktions- und Materialkosten,
-
Reise- und Logistikkosten,
-
sonstige nachweislich projektbezogene Aufwendungen.
12.2.
Eine konkrete Stornierungsstaffel kann im jeweiligen Angebot vereinbart werden. Sie soll sich am Projektumfang, dem Zeitpunkt der Absage und den bereits gebundenen Ressourcen und Fremdkosten orientieren.
12.3.
Bei individuell vereinbarten Stornopauschalen gelten die gesetzlichen Grenzen für pauschalierten Schadensersatz.
13. Besondere Regelungen für Veranstaltungen
13.1.
Der/die Auftraggeber stellt alle für die Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
13.2.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zur erwarteten Gästezahl, zum Veranstaltungsablauf, zu besonderen Anforderungen sowie – soweit relevant – zu Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen.
13.3.
Für Leistungen Dritter, insbesondere Catering, Technik, Location, Security oder Personal, gelten zusätzlich deren jeweilige Vertragsbedingungen.
13.4.
Änderungen der Gästezahl oder des Leistungsumfangs können nach Maßgabe der Verfügbarkeit und gegen zusätzliche Vergütung berücksichtigt werden.
13.5.
Bei Änderungen kurz vor der Veranstaltung kann eine Umsetzung aufgrund von Kapazitäten, Lieferzeiten oder Vorgaben Dritter nicht garantiert werden.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1.
Soweit der/die Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.
14.2.
Ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach der konkreten Leistung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
14.3.
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Dies betrifft jedoch nicht automatisch sämtliche Event-, Projektmanagement- oder Concierge-Leistungen.
14.4.
Soweit eine gesonderte Widerrufsbelehrung gesetzlich erforderlich ist, wird diese dem/der Verbraucher zusammen mit den vorvertraglichen Informationen bzw. Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt.
14.5.
Soll mit der Erbringung einer widerrufbaren Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
15. Haftung
15.1.
Die AuftragnehmerIn haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der AuftragnehmerIn oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
15.2.
Für sonstige Schäden haftet die AuftragnehmerIn unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die AuftragnehmerIn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.4.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
15.5.
Die AuftragnehmerIn haftet nicht für Pflichtverletzungen oder Schäden, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich eines von ihr vermittelten oder vom/von der Auftraggeber beauftragten Drittanbieters stammen.
15.6.
Die AuftragnehmerIn übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes wirtschaftliches, werbliches, organisatorisches oder sonstiges Projektergebnis erreicht wird, sofern ein solches Ergebnis nicht ausdrücklich als Vertragsinhalt vereinbart wurde.
16. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
16.1.
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der AuftragnehmerIn, die die Durchführung eines Projekts erheblich erschweren oder unmöglich machen, gelten als außergewöhnliche Umstände.
16.2.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Ausfälle, Streiks, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terrorgefahr oder vergleichbare Ereignisse gehören.
16.3.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich über mögliche Alternativen, Verschiebungen oder Anpassungen abstimmen.
16.4.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben grundsätzlich vergütungspflichtig.
16.5.
Zwingende gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
17. Rechte an Konzepten und Arbeitsergebnissen
17.1.
Konzepte, Projektstrukturen, Präsentationen, Texte, Strategien, Ablaufpläne, Checklisten, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum bzw. geistiges Eigentum der AuftragnehmerIn, soweit gesetzlich zulässig.
17.2.
Soweit urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellt werden, erhält der/die Auftraggeber mit vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
17.3.
Umfang, Dauer, Gebiet und Zweck der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der/die Auftraggeber die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
17.4.
Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung bedarf der Zustimmung der AuftragnehmerIn, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
17.5.
Vorentwürfe, nicht beauftragte Konzepte und verworfene Ideen dürfen ohne Zustimmung der AuftragnehmerIn nicht eigenständig verwertet oder an Dritte zur Umsetzung übergeben werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
18. Vertraulichkeit
18.1.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
18.2.
Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
18.3.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19. Referenznutzung
19.1.
Die AuftragnehmerIn darf abgeschlossene Projekte grundsätzlich als Referenz nennen, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des/der Auftraggeber entgegenstehen.
19.2.
Die Nutzung von Namen, Logos, Bildern, Marken oder sonstigen geschützten Inhalten des/der Auftraggeber zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Zustimmung oder vertragliche Vereinbarung vorliegt.
19.3.
Bei vertraulichen oder ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Projekten erfolgt keine öffentliche Referenznutzung ohne vorherige Zustimmung.
20. Datenschutz
20.1.
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
20.2.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der AuftragnehmerIn.
20.3.
Werden personenbezogene Daten von Teilnehmern, Gästen, Kunden oder sonstigen Dritten zur Durchführung eines Projekts übermittelt, stellt der/die Auftraggeber sicher, dass die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage besteht.
21. Drittanbieter-Tools und digitale Plattformen
21.1.
Im Rahmen eines Projekts können Tools, Software, Plattformen oder digitale Dienste Dritter eingesetzt werden.
21.2.
Für deren Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit gelten die jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Anbieters.
21.3.
Soweit ein Drittanbieter-Tool vom/von der Auftraggeber selbst gebucht oder genutzt wird, entsteht das Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem/der Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter.
21.4.
Die AuftragnehmerIn haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen solcher Drittanbieter-Dienste, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
22. Besondere Regelungen zur Vermittlung
22.1.
Bei Vermittlungsleistungen wird die AuftragnehmerIn ausschließlich im vereinbarten Umfang als Vermittlerin oder organisatorische Ansprechpartnerin tätig.
22.2.
Die AuftragnehmerIn ist nicht verpflichtet, die Leistung eines vermittelten Drittanbieters selbst zu erbringen.
22.3.
Soweit der/die Auftraggeber einen Drittanbieter direkt beauftragt, ist dieser allein für seine Leistung, Preise, Termine, Stornierungsbedingungen und sonstigen Vertragsbestandteile verantwortlich.
22.4.
Die AuftragnehmerIn darf Informationen und Angebote von Drittanbietern an den/die Auftraggeber weiterleiten und die Kommunikation koordinieren.
22.5.
Eine Garantie für die Verfügbarkeit eines bestimmten Drittanbieters oder einer bestimmten Location besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
23. Keine Reiseveranstaltertätigkeit
23.1.
Soweit die AuftragnehmerIn lediglich einzelne organisatorische oder vermittelnde Leistungen erbringt, wird sie dadurch nicht automatisch zur Reiseveranstalterin.
23.2.
Werden im Rahmen eines Projekts Reiseleistungen, Übernachtungen, Beförderungen oder mehrere unterschiedliche Reiseleistungen miteinander kombiniert, ist im Einzelfall zu prüfen, ob gesetzliche Vorschriften über Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen Anwendung finden.
23.3.
Reiseleistungen werden daher – soweit angeboten – grundsätzlich separat ausgewiesen und vertraglich geregelt. Die gesetzlichen Vorschriften unterscheiden insbesondere zwischen reiner Vermittlung, verbundenen Reiseleistungen und Pauschalreisen.
24. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
24.1.
Der/die Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
24.2.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der/die Auftraggeber nur berechtigt, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.
25. Erfüllungsort und Gerichtsstand
25.1.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der AuftragnehmerIn.
25.2.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand der Sitz der AuftragnehmerIn vereinbart.
25.3.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine hiervon abweichende ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.
26. Anwendbares Recht
26.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
26.2.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates eingeschränkt wird, in dem der/die Verbraucher seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
27. Schlussbestimmungen
27.1.
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
27.2.
Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen. Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB, sofern nicht nachträglich wirksam etwas anderes vereinbart wird.
27.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
27.4.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlich gewünschten Inhalt möglichst weitgehend wiedergibt.
